Was ist das und wann erledigen?
Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Betriebskosten (Heizung, Wasser, Hausreinigung, Gebäudeversicherung usw.). Der Vermieter muss sie spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie zu spät, verliert er das Recht auf Nachzahlung.
Kostenampel
Prüfen Sie jede Position nach dem Ampelprinzip:
Grün — Mieter zahlt (§ 2 BetrKV):
Heizung und Warmwasser, Kaltwasser und Entwässerung, Hausreinigung, Aufzugsbetrieb, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenbeleuchtung, Gartenpflege (wenn vertraglich vereinbart).
Rot — Vermieter trägt (darf nicht umgelegt werden):
Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Kosten der Mietersuche, Dachreparatur, persönliche Versicherungen des Vermieters.
Verteilerschlüssel prüfen
Die Betriebskosten werden nach einem im Mietvertrag festgelegten Schlüssel auf die Wohnungen verteilt — in der Regel nach Wohnfläche oder Personenzahl. Weicht die Abrechnung vom vereinbarten Schlüssel ab, ist das ein Widerspruchsgrund.