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SCHRITT

Kindergeld: Antrag stellen

259 € pro Monat für jedes Kind. Antrag bei der Familienkasse — online oder per KG1-Formular. Benötigt wird die Steuer-ID des Kindes, die 2–3 Wochen nach der Standesamt-Anmeldung per Post kommt.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Kindergeld und Kinderzuschlag laufen über die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag geht online.

Was und wann

Kindergeld ist eine monatliche Familienleistung des Staates: 259 € pro Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen.

Den Antrag stellen, sobald die Steuer-ID des Kindes vorliegt — eine Steueridentifikationsnummer, die das Finanzamt automatisch nach der Geburtsmeldung beim Standesamt vergibt. Sie kommt innerhalb von 2–3 Wochen per Post.

Was Sie tun müssen

Schritt 1: Steuer-ID abwarten

Der Brief kommt an die Meldeadresse. Falls nach 4 Wochen nichts: beim Finanzamt nachfragen.

Schritt 2: Antrag stellen

Online (schneller): familienkasse.de → „Kindergeld beantragen“ → Online-Formular KG1.

Per Post: KG1-Formular von der Bundesagentur für Arbeit herunterladen, ausfüllen und an die zuständige Familienkasse schicken.

Unterlagen:

Schritt 3: Warten

Die Familienkasse bearbeitet Anträge in 4–8 Wochen. Nach Bewilligung werden alle Monate ab Geburt nachgezahlt.

Wichtig: 6-Monats-Frist

Kindergeld wird rückwirkend nur für maximal 6 Monate vor Antragstellung ausgezahlt. Nicht zu lange warten.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Steuer-ID kam am 18. Tag. Antrag online gestellt — dauerte 15 Minuten. Erste Auszahlung kam nach 5 Wochen, gleich für 2 Monate.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Beim KG1-Formular sorgfältig ausfüllen: Fehler bei IBAN oder Steuer-ID verzögern den Prozess um Wochen. Zahlen vor dem Absenden nochmals prüfen.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wird monatlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt (bis 25 bei Ausbildung oder Studium).

Ab wann wird Kindergeld gezahlt?

Rückwirkend ab dem Geburtsmonat. Wenn Sie den Antrag 2 Monate nach der Geburt stellen, erhalten Sie beide Monate auf einmal. Achtung: Rückwirkend wird nur bis zu 6 Monate vor Antragstellung gezahlt.

Was wenn die Steuer-ID nicht kommt?

Die Steuer-ID wird nach der Geburtsmeldung beim Standesamt automatisch vergeben. Wenn nach 4 Wochen nichts angekommen ist: Finanzamt kontaktieren.

OFFIZIELLE QUELLEN

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