Nach der Gewerbeanmeldung übermittelt das Gewerbeamt die Daten automatisch an die IHK oder HWK. Ein Brief kommt – in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
Was mit dem IHK-Brief tun
Der Brief enthält die Mitgliedschaftsbestätigung und eine Beitragsrechnung. Ist Ihr Einkommen im ersten Jahr gering, stellen Sie sofort einen Befreiungsantrag (Formular auf der IHK-Website). Viele Kleingewerbetreibende zahlen in den ersten Jahren 0 €.
Ich habe mich vor dem IHK-Brief erschreckt – dachte, es sei eine Strafe. Es war nur die Mitgliedschaftsbestätigung. Im ersten Jahr war der Beitrag 0 € – Gründer mit einem Ertrag bis 25.000 € sind die ersten zwei Jahre von Gesetzes wegen befreit. Den Antrag habe ich in 10 Minuten über die Website gestellt.
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Lea empfiehlt:
Die IHK bietet kostenlose Beratung für Gründer – ich habe sie genutzt, um meinen ersten Kundenvertrag prüfen zu lassen. Eine wirklich nützliche Ressource, nicht nur Bürokratie.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist der Unterschied zwischen IHK und HWK?▾
IHK (Industrie- und Handelskammer) – für Handel, Dienstleistungen, Industrie und IT-Unternehmen. HWK (Handwerkskammer) – für Handwerksberufe (Friseure, Bauhandwerker, Mechaniker, Köche). Das Gewerbeamt entscheidet, welcher Kammer Sie zugeordnet werden.
Was kostet die Mitgliedschaft?▾
Es gibt drei Schwellen, und sie sind nicht mit den steuerlichen zu verwechseln. (1) Existenzgründerbefreiung, § 3 Abs. 3 IHKG: Wer als natürliche Person erstmals ein Gewerbe eröffnet, ist im Eröffnungsjahr und im Folgejahr von Grundbeitrag und Umlage befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage – sofern der Ertrag 25.000 € nicht übersteigt. Für die meisten Gründer sind die ersten zwei Jahre damit beitragsfrei. (2) Allgemeine Freistellung: bis 5.200 € Ertrag fällt gar kein Beitrag an. (3) Die Umlage wird vom Ertrag abzüglich eines Freibetrags von 15.340 € für natürliche Personen und Personengesellschaften berechnet. Die Höhe des Grundbeitrags legt jede Kammer selbst fest – maßgeblich ist die Beitragsordnung Ihrer IHK. Freiberufler sind ohnehin nicht Mitglied. ⚠️ Die oft genannten 24.500 € haben mit dem IHK-Beitrag nichts zu tun – das ist der Gewerbesteuer-Freibetrag nach § 11 GewStG.
Kann ich die Mitgliedschaft ablehnen?▾
Nein – die Mitgliedschaft ist für alle Gewerbetreibenden Pflicht (Pflichtmitgliedschaft). Bei sehr geringem Einkommen kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die IHK/HWK bietet kostenlose Beratung, Networking und Kurse – diese Angebote sollten genutzt werden.