Deutschland Kompass
↰ Selbstständigkeit
SCHRITT

IHK / HWK: Anmeldung bei der Kammer

Nach der Gewerbeanmeldung meldet das Gewerbeamt Sie automatisch bei der IHK oder HWK an. Die Mitgliedschaft ist Pflicht und kostenpflichtig.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

IHK (Industrie- und Handelskammer)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Pflichtmitgliedschaft für die meisten Gewerbe; handwerkliche Berufe gehören zur HWK (Handwerkskammer), nicht zur IHK.

Was ist das und wann handeln?

Nach der Gewerbeanmeldung übermittelt das Gewerbeamt die Daten automatisch an die IHK oder HWK. Ein Brief kommt – in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen. Freiberufler überspringen diesen Schritt.

Was mit dem IHK-Brief tun

Der Brief enthält die Mitgliedschaftsbestätigung und eine Beitragsrechnung. Ist Ihr Einkommen im ersten Jahr gering, stellen Sie sofort einen Befreiungsantrag (Formular auf der IHK-Website). Viele Kleingewerbetreibende zahlen in den ersten Jahren 0 €.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe mich vor dem IHK-Brief erschreckt – dachte, es sei eine Strafe. Es war nur die Mitgliedschaftsbestätigung. Im ersten Jahr war der Beitrag 0 € – Gründer mit einem Ertrag bis 25.000 € sind die ersten zwei Jahre von Gesetzes wegen befreit. Den Antrag habe ich in 10 Minuten über die Website gestellt.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die IHK bietet kostenlose Beratung für Gründer – ich habe sie genutzt, um meinen ersten Kundenvertrag prüfen zu lassen. Eine wirklich nützliche Ressource, nicht nur Bürokratie.


HÄUFIGE FRAGEN

Was ist der Unterschied zwischen IHK und HWK?

IHK (Industrie- und Handelskammer) – für Handel, Dienstleistungen, Industrie und IT-Unternehmen. HWK (Handwerkskammer) – für Handwerksberufe (Friseure, Bauhandwerker, Mechaniker, Köche). Das Gewerbeamt entscheidet, welcher Kammer Sie zugeordnet werden.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Es gibt drei Schwellen, und sie sind nicht mit den steuerlichen zu verwechseln. (1) Existenzgründerbefreiung, § 3 Abs. 3 IHKG: Wer als natürliche Person erstmals ein Gewerbe eröffnet, ist im Eröffnungsjahr und im Folgejahr von Grundbeitrag und Umlage befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage – sofern der Ertrag 25.000 € nicht übersteigt. Für die meisten Gründer sind die ersten zwei Jahre damit beitragsfrei. (2) Allgemeine Freistellung: bis 5.200 € Ertrag fällt gar kein Beitrag an. (3) Die Umlage wird vom Ertrag abzüglich eines Freibetrags von 15.340 € für natürliche Personen und Personengesellschaften berechnet. Die Höhe des Grundbeitrags legt jede Kammer selbst fest – maßgeblich ist die Beitragsordnung Ihrer IHK. Freiberufler sind ohnehin nicht Mitglied. ⚠️ Die oft genannten 24.500 € haben mit dem IHK-Beitrag nichts zu tun – das ist der Gewerbesteuer-Freibetrag nach § 11 GewStG.

Kann ich die Mitgliedschaft ablehnen?

Nein – die Mitgliedschaft ist für alle Gewerbetreibenden Pflicht (Pflichtmitgliedschaft). Bei sehr geringem Einkommen kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die IHK/HWK bietet kostenlose Beratung, Networking und Kurse – diese Angebote sollten genutzt werden.

OFFIZIELLE QUELLEN

Teilen