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Geschäftskonto: Ein Geschäftskonto eröffnen

Ein separates Konto für Ihr Business vereinfacht die Buchhaltung enorm. Für Kleingewerbe nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.

WAS ZU TUN

Was ist das und wann handeln?

Ein separates Geschäftskonto ist für die meisten Selbstständigen keine gesetzliche Pflicht, aber eine praktische Notwendigkeit. Eröffnen Sie es direkt nach dem Gewerbeschein oder der Bestätigung des Freiberufler-Status.

Worauf bei der Bankwahl achten

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich nutze Kontist – es legt automatisch 25 % jeder Einzahlung für Steuern zurück. Die quartalsweise Vorauszahlung macht mir keine Angst mehr. Für einen selbstständigen Neueinsteiger ist das ein Lebensretter.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich habe die ersten Monate das Privatkonto 'vorübergehend' genutzt. Am Ende habe ich 6 Monate Transaktionen mit einem Steuerberater auseinandergenommen. Die Kosten dafür übertrafen die gesparte Kontogebühr bei Weitem.

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HÄUFIGE FRAGEN

Ist ein separates Geschäftskonto Pflicht?

Für Einzelunternehmen und Freiberufler: gesetzlich nein. Aber das Vermischen von privaten und geschäftlichen Finanzen macht die Buchhaltung zum Alptraum. Bei einer Prüfung sieht das Finanzamt alle Transaktionen. Ein separates Konto ist der Mindeststandard professioneller Selbstständigkeit.

Welche Bank eignet sich für den Anfang?

Für Freiberufler und Kleingewerbe sind Online-Banken empfehlenswert: Kontist (spezialisiert auf Selbstständige, legt Steuern automatisch zurück), Qonto (gut für Teams), N26 Business (kostenlos, Basisfunktionen). Traditionelle Banken sind teurer, bieten aber Kreditlimit und persönliche Beratung.

Brauche ich das Konto vor der Steuernummer?

Das Konto kann vor der Steuernummer eröffnet werden – im Bankformular einfach angeben, dass die Steuernummer beantragt wurde. Manche traditionellen Banken möchten jedoch die Steuernummer abwarten.

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