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SCHRITT

Berufsgenossenschaft: Anmeldung innerhalb 1 Woche

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche. Wer die Gewerbeanmeldung fristgerecht gemacht hat, hat die Pflicht bereits erfüllt.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Welche BG zuständig ist, hängt von der Branche ab — ermitteln über das Portal der DGUV.

Was ist das und wann handeln?

Unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung (bzw. Aufnahme der Tätigkeit als Gewerbetreibende/r) muss die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgen – dem gesetzlichen System der Unfallversicherung. Die Frist ist eng: eine Woche ab Tätigkeitsbeginn (§ 192 SGB VII), und die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden – sie betrifft auch Solo-Selbstständige. ⚠️ Wichtige Einschränkung aus derselben Norm: § 192 Abs. 1 Satz 2 SGB VII lässt die Pflicht als erfüllt gelten, wenn in derselben Woche die Gewerbeanmeldung erfolgt ist. Beim normalen Ablauf erledigen Sie das also automatisch mit.

Warum die Frist kritisch ist

Die Berufsgenossenschaft erhält Informationen über neue Unternehmen aus mehreren Quellen (Gewerbeamt, Finanzamt). Eine Anmeldung “irgendwann später” ist daher riskant: Eine versäumte Wochenfrist gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 209 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII) und kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € nach sich ziehen (§ 209 Abs. 3).

Wie finde ich meine BG?

Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert (Bau, Handel, Verkehr, Dienstleistungen usw.). Das DGUV-Portal (Dachverband aller branchenspezifischen BGs) hilft, die zuständige BG zu ermitteln, und verlinkt direkt zur Anmeldung.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe mich am ersten Tag nach dem Gewerbeschein bei der BG angemeldet – online über das DGUV-Portal dauerte es 15 Minuten. Besser sofort erledigen, als später an die Frist denken zu müssen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich dachte, die BG-Anmeldung sei nur bei Mitarbeitern nötig – falsch. Eine Bekannte hatte deshalb Probleme bei einer Prüfung. Lieber vorher klären, als zu raten.


HÄUFIGE FRAGEN

Brauche ich eine Berufsgenossenschaft, wenn ich allein arbeite, ohne Mitarbeiter?

Die Anmeldung bei der BG ist für nahezu alle Gewerbe Pflicht, unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden – es handelt sich um eine gesetzliche Anzeigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht um eine freiwillige Police. Auch Solo-Selbstständige müssen sich anmelden.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung versäume?

Zuerst die gute Nachricht, die selten irgendwo steht: Nach § 192 Abs. 1 Satz 2 SGB VII **gilt die Mitteilungspflicht als erfüllt**, wenn binnen derselben Wochenfrist eine Anzeige nach § 14 GewO erstattet wurde. Beim üblichen Ablauf – erst Gewerbeamt – ist die Sache damit erledigt. Eine eigene Anmeldung wird relevant, wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben oder die Woche verstrichen ist. Wird die Frist tatsächlich versäumt, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, und das Bußgeld beträgt nach § 209 Abs. 3 **bis zu 2.500 €**, nicht bis zu 10.000 €: Die 10.000-Euro-Stufe gilt für Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften, nicht für eine verspätete Anmeldung.

Wie finde ich heraus, welche Berufsgenossenschaft für mich zuständig ist?

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche. Das DGUV-Portal (Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) bietet eine Suche nach Tätigkeitsbereich, die zur passenden BG führt.

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