Hundesteuer in Ulm: 96 € pro Jahr
Wer in Ulm einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 96 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 16. Oktober 1996 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund ab 01.01.2007 96,00 €“ | 96 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Ulm auf Platz 8 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Ulm
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Ulm liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Ulm ansehen ↗Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ulm ↗ · vom 16. Oktober 1996
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Ulm.