Hundesteuer in Regensburg: 80 € pro Jahr
Wer in Regensburg einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 80 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 480 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 05. August 2010 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „für den ersten Hund 80 Euro“ | 80 € |
| Zweiter Hund „für den zweiten Hund 120 Euro“ | 120 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „für den ersten Kampfhund 480 Euro“ | 480 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Regensburg auf Platz 3 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Regensburg
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Regensburg liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Regensburg ansehen ↗Quelle: Finanzen - Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. ↗ · vom 05. August 2010
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Regensburg.