Hundesteuer in Konstanz: 120 € pro Jahr
Wer in Konstanz einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 900 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 24. Juli 2000 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „1. für den ersten Hund 120,00 Euro“ | 120 € |
| Zweiter Hund „2. für jeden weiteren Hund 240,00 Euro“ | 240 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „1. für den ersten Hund 900,00 Euro“ | 900 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Konstanz auf Platz 18 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Konstanz
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Konstanz liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Konstanz ansehen ↗Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Konstanz ↗ · vom 24. Juli 2000
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Konstanz.