Hundesteuer in Fürth: 132 € pro Jahr
Wer in Fürth einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 132 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 792 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 12. Oktober 1994 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „(1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 132 Euro“ | 132 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „Steuersatzes (erhöhter Steuersatz), das sind 792 Euro“ | 792 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Fürth auf Platz 26 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Fürth
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Fürth liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Fürth ansehen ↗Quelle: 22-4 Satzung Hundesteuererhebung der Stadt Fürth ↗ · vom 12. Oktober 1994
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Fürth.