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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Düsseldorf: 96 € pro Jahr

Wer in Düsseldorf einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 96 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 600 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „- ein Hund gehalten wird, 96,00 EUR“ 96 €
Zweiter Hund „- zwei Hunde gehalten werden, je Hund 150,00 EUR“ 150 €
Dritter Hund und weitere „- drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 180,00 EUR“ 180 €
Gefährlicher Hund / Listenhund „efährlicher Hunde im Sinne des § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (NRW) oder Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW, - 600,00 EUR“ 600 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Düsseldorf auf Platz 6 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Düsseldorf

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Düsseldorf liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Düsseldorf ansehen ↗

Quelle: 22.101 - Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt Düsseldorf ↗ · in Kraft seit 01.01.2024

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Düsseldorf.