Hundesteuer in Chemnitz: 100 € pro Jahr
Wer in Chemnitz einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 100 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 750 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 26. August 2004 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „mehrere Hunde gehalten werden, beträgt die Steuer jährlich: 1. für einen Hund 100,00 EUR“ | 100 € |
| Zweiter Hund „2. für zwei Hunde, je Hund 135,00 EUR“ | 135 € |
| Dritter Hund und weitere „3. für drei und mehr Hunde, je Hund 165,00 EUR“ | 165 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „4. für gefährliche Hunde der Vermutung 750,00 EUR“ | 750 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Chemnitz auf Platz 9 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Chemnitz
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Chemnitz liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Chemnitz ansehen ↗Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz ↗ · vom 26. August 2004 · in Kraft seit 01.01.2005
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Chemnitz.