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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Bonn: 162 € pro Jahr

Wer in Bonn einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 162 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 840 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „nur ein Hund gehalten wird 162 Euro“ 162 €
Zweiter Hund „zwei Hunde gehalten werden 210 Euro“ 210 €
Dritter Hund und weitere „drei oder mehr Hunde gehalten werden 264 Euro“ 264 €
Gefährlicher Hund / Listenhund „Kampfhund) gehalten wird 840 Euro“ 840 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Bonn auf Platz 42 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Bonn

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Bonn liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Bonn ansehen ↗

Quelle: 22-2 Hundesteuersatzung. | Bundesstadt Bonn ↗

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Bonn.