Hundesteuer in Bonn: 162 € pro Jahr
Wer in Bonn einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 162 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 840 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „nur ein Hund gehalten wird 162 Euro“ | 162 € |
| Zweiter Hund „zwei Hunde gehalten werden 210 Euro“ | 210 € |
| Dritter Hund und weitere „drei oder mehr Hunde gehalten werden 264 Euro“ | 264 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „Kampfhund) gehalten wird 840 Euro“ | 840 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Bonn auf Platz 42 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Bonn
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Bonn liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Bonn ansehen ↗Quelle: 22-2 Hundesteuersatzung. | Bundesstadt Bonn ↗
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Bonn.