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SCHRITT

Übergabeprotokoll: Wohnungsübergabe dokumentieren

Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug schriftlich festhalten. Ohne Protokoll sind Kautionsabzüge kaum anfechtbar.

WAS ZU TUN

Was ist das und wann erledigen?

Das Übergabeprotokoll ist ein gemeinsam erstelltes Dokument, das den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug festhält. Es schützt vor ungerechtfertigten Abzügen von der Kaution. Das Fehlen eines Protokolls ist der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern in Deutschland.

Wo und was kostet es?

Fertige Vorlagen gibt es beim Deutschen Mieterbund — kostenlos online. Das Protokoll kann auch formlos erstellt werden. Beide Ausfertigungen werden von beiden Parteien unterschrieben. Fotografieren Sie jeden Raum aus mehreren Winkeln — das Aufnahmedatum in den EXIF-Metadaten hat denselben Beweiswert wie ein Datum im Protokoll.

Häufige Fehler

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ohne Protokoll eingezogen — beim Auszug stellte der Vermieter 1.200 € für 'Schäden' in Rechnung, die schon vorher da waren. Nichts zu beweisen. Protokoll in den ersten 30 Minuten nach Schlüsselübergabe erstellen, auch wenn der Vermieter es eilig hat.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Protokoll ungelesen unterschrieben — der Vermieter hatte alles schon ausgefüllt. Danach fehlten Mängel im Bad. Beim Auszug wurden 800 € einbehalten. Jeden Punkt vor der Unterschrift lesen — oder um Bedenkzeit bitten.


HÄUFIGE FRAGEN

Was muss zwingend im Protokoll festgehalten werden?

Zustand von Wänden, Böden, Fenstern, Türen und Sanitäranlagen; Zählerstände aller Verbrauchszähler (Strom, Gas, Wasser); Anzahl der übergebenen Schlüssel; alle vorhandenen Mängel mit Beschreibung und datierten Fotos. Je detaillierter, desto besser.

Was, wenn der Vermieter Schäden behauptet, die es nicht gibt?

Filmen Sie die gesamte Begehung. Widerspruch direkt bei der Unterzeichnung schriftlich festhalten — notieren Sie Ihre Einwände neben der Unterschrift. Schicken Sie dem Vermieter innerhalb von 10 Tagen eine Liste Ihrer Widersprüche per Einschreiben.

Brauche ich ein Protokoll auch beim Einzug in die neue Wohnung?

Unbedingt — bei Ein- und Auszug. Beim Einzug nicht vermerkte Mängel werden Ihnen beim Auszug angelastet. Ein Riss in der Fliese, ein Kratzer im Parkett — alles aufführen, auch scheinbare Kleinigkeiten.

OFFIZIELLE QUELLEN