Was ist das und wann handeln?
Der erste Schritt ist die Bestimmung Ihres rechtlichen Status – das beeinflusst Steuern, Versicherung, Registrierung und Beiträge. Klären Sie dies vor jeder anderen Anmeldung.
Freiberufler vs. Gewerbe
Freiberufler (§18 EStG): Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Übersetzer, viele IT-Spezialisten, Künstler. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.
Gewerbetreibende (§15 EStG): Einzelhandel, Gastronomie, Produktion, Agenturen, Online-Shops. Gewerbeanmeldung Pflicht.
Ich war überzeugt, als Webentwickler Freiberufler zu sein. Das Finanzamt bat um eine genauere Tätigkeitsbeschreibung. Ich erklärte, dass ich Softwareentwicklung und Architektur betreibe – der Status wurde als Freiberufler bestätigt. Die Beschreibung der Tätigkeit ist entscheidend.
Ich habe einen Online-Shop eröffnet und dachte, das sei ein freier Beruf. Nein. Handel ist immer Gewerbe. Ich musste erst die Gewerbeanmeldung machen und dann den Fragebogen beim Finanzamt einreichen.