Was ist das und wann erledigen?
Wer nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt, muss das Fahrzeug unter der neuen Adresse ummelden. Die Frist beträgt 1 Woche ab dem Tag der Anmeldung (§13 FZV). Da die Kfz-Versicherung an die Meldeadresse gebunden ist, kann ein Versäumnis bei einem Schadensfall Probleme verursachen.
Wo und was kostet es?
Die Ummeldung erfolgt persönlich bei der Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsbehörde) am neuen Wohnort. Kosten: 10–30 € Verwaltungsgebühr. Bei Kennzeichenwechsel kommen Kosten für die neuen Schilder hinzu (ca. 20–30 €). Termin vorab online buchen empfohlen.
Häufige Fehler
Nach München umgezogen, Auto 2 Monate nicht umgemeldet. Polizeikontrolle — 100 € Bußgeld und Aufforderung zur Ummeldung. Eine Woche später erneute Kontrolle — 500 € Bußgeld. Eine Woche Versäumnis wurde zum ernsthaften Problem.
Termin bei der Zulassungsstelle gemacht, aber ohne Meldebescheinigung erschienen — nur der alte Personalausweis war dabei. Termin konnte nicht wahrgenommen werden, neuer Termin notwendig. Meldebescheinigung mit neuer Adresse ist Pflichtunterlage.