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Kfz-Ummeldung: Auto nach dem Umzug ummelden

Frist: 1 Woche nach Adressänderung. Bußgeld bis 500 € bei Versäumnis. Termin bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort.

WAS ZU TUN

Was ist das und wann erledigen?

Wer nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt, muss das Fahrzeug unter der neuen Adresse ummelden. Die Frist beträgt 1 Woche ab dem Tag der Anmeldung (§13 FZV). Da die Kfz-Versicherung an die Meldeadresse gebunden ist, kann ein Versäumnis bei einem Schadensfall Probleme verursachen.

Wo und was kostet es?

Die Ummeldung erfolgt persönlich bei der Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsbehörde) am neuen Wohnort. Kosten: 10–30 € Verwaltungsgebühr. Bei Kennzeichenwechsel kommen Kosten für die neuen Schilder hinzu (ca. 20–30 €). Termin vorab online buchen empfohlen.

Häufige Fehler

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Nach München umgezogen, Auto 2 Monate nicht umgemeldet. Polizeikontrolle — 100 € Bußgeld und Aufforderung zur Ummeldung. Eine Woche später erneute Kontrolle — 500 € Bußgeld. Eine Woche Versäumnis wurde zum ernsthaften Problem.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Termin bei der Zulassungsstelle gemacht, aber ohne Meldebescheinigung erschienen — nur der alte Personalausweis war dabei. Termin konnte nicht wahrgenommen werden, neuer Termin notwendig. Meldebescheinigung mit neuer Adresse ist Pflichtunterlage.

Nächster Schritt →

HÄUFIGE FRAGEN

Wie lange habe ich nach dem Umzug für die Ummeldung?

Nach §13 Abs. 2 FZV muss die Zulassungsstelle innerhalb einer Woche nach der Adressänderung informiert werden. Das Bußgeld für Versäumnis beträgt bis zu 500 €. Die Ummeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnortes.

Muss ich beim Umzug die Kennzeichen wechseln?

Nicht zwingend, wenn Sie im selben Zulassungsbezirk bleiben. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (z. B. von Berlin nach München) müssen die Kennzeichen gegen solche des neuen Bezirks ausgetauscht werden — das verursacht zusätzliche Kosten von 40–80 €.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Ummeldung?

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der neuen Adresse; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief); gültiger Versicherungsnachweis; SEPA-Mandat für die Verwaltungsgebühr (10–30 €). Kennzeichen — nur wenn sie gewechselt werden.

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